Honorar

Erstberatung 

  • Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, insgesamt 226,10 €.
  • Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
  • Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder ich für Sie weiter tätig werden soll.
  • Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Gerne berate ich Sie im Einzelfall vorab zu den anfallenden Kosten meiner Tätigkeit.

Gesetzliche Gebühren

  • Weitere Vergütung meiner Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.

Stundenhonorar

  • Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Alle Informationen diesbezüglich erhalten Sie von mir in schriftlicher Form.

Verfahrenskostenhilfe

  • Wenn Sie einen Antrag beim Gericht stellen wollen und die Kosten für die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte nicht aufbringen können, kann Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.
  • Auf Wunsch übernehme ich das Antragsverfahren.