Honorar
Erstberatung
- Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Die Beratungsgebühr entfällt vollständig, wenn die Kanzlei innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung in derselben Angelegenheit zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragt wird.
- Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
- Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder ich für Sie weiter tätig werden soll.
- Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Gerne berate ich Sie im Einzelfall vorab zu den anfallenden Kosten meiner Tätigkeit.
Gesetzliche Gebühren
- Weitere Vergütung meiner Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.
Stundenhonorar
- Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies ist vor allem in Kindschaftssachen üblich.
Prozesskostenhilfe
- Auf Wunsch übernehmen wir das Antragsverfahren.