Honorar

Erstberatung

  • Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Die Beratungsgebühr entfällt vollständig, wenn die Kanzlei innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung in derselben Angelegenheit zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragt wird.
  • Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
  • Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder ich für Sie weiter tätig werden soll.
  • Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Gerne berate ich Sie im Einzelfall vorab zu den anfallenden Kosten meiner Tätigkeit.

Gesetzliche Gebühren

  • Weitere Vergütung meiner Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.

Stundenhonorar

  • Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies ist vor allem in Kindschaftssachen üblich.

Prozesskostenhilfe

  • Auf Wunsch übernehmen wir das Antragsverfahren.