Testament und Erbfolge
Ein Testament ist ein wichtiges Instrument um selbst zu bestimmen, wer was erbt. Gleichzeitig beantwortet dessen Existenz nicht immer alle Fragen der Nachlassverteilung. Viel mehr ist zu prüfen, ob das Testament wirksam errichtet wurde, ob es inhaltlich eindeutig ist und ob auch Menschen, die nicht bedacht wurden, noch erbrechtliche Ansprüche haben.
Nachstehend erfahren Sie, welche Anforderungen an ein wirksames Testament gestellt werden und welche Ansprüche auch über den Wortlaut des Testaments hinaus bestehen können.
Ist ein Testament auch ohne Notar gültig?
Es gibt zwei Arten von Testament: das eigenhändige Testament und das notarielle Testament. Beide Testamentsarten stehen rechtlich gesehen auf einer Stufe und sind jedes für sich gültig.
Das eigenhändige Testament ist jedoch nur dann gültig, wenn bei der Errichtung des Testaments diese Formvorschriften eingehalten werden:
- es muss handschriftlich geschrieben sein,
- es muss den Ort und das Datum der Errichtung enthalten,
- es muss mit Vornamen und Namen am Ende des Textes unterschrieben werden.
Was muss ich beim Testament beachten?
Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Testament richtig erstellen möchten:
- Formvorgaben einhalten: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein.
- Eindeutige Formulierungen verwenden: Begriffe wie „alle sollen etwas bekommen“ sind rechtlich unscharf. Nennen Sie konkrete Namen und Quoten.
- Pflichtteilsrecht kennen: Auch bei Enterbungen haben bestimmte Angehörige gesetzliche Ansprüche.
- Individuelle Lebenssituation berücksichtigen: Patchwork-Familien, Immobilien oder Unternehmen erfordern besondere Lösungen.
Wer sein Testament richtig erstellen möchte, sollte es zudem regelmäßig überprüfen, zum Beispiel nach einer Scheidung, Heirat oder Geburt eines Kindes. So vermeiden Sie Unsicherheiten und sorgen für Klarheit.
Wer erbt trotz Testament?
Auch wenn man die Erben testamentarisch festsetzt, ist es nicht auszuschließen, dass Kinder, Enkelkinder und Ehegatten einen Teil vom Erbe fordern darf. Denn nahen Verwandte und Ehegatten stehen sog. Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auch dann zu, wenn sie von Erblasser enterbt wurden.
Was Kostet ein Testament beim Anwalt?
Die Kosten für die Errichtung eines Testaments durch einen Anwalt sind nicht einheitlich festgelegt.
In der Praxis haben sich vor allem diese zwei Kostenmodelle etabliert: das Zeithonorar und das Pauschalhonorar.
Beim Zeithonorar richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Stundensatz und dem tatsächlichen Zeitaufwand. Die Nettostundensätze liegen zwischen etwa 150,00 € und 350,00 € pro Stunde.
Bei dem Pauschalhonorar wird ein fester Honorarbetrag vereinbart, der unabhängig vom Zeitaufwand ist.
Zum Vergleich: Beim Notar richten sich die Kosten zwingend nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht verhandelbar. Sie orientieren sich ausschließlich am Nachlasswert. Bei kleineren Nachlässen kann der Notar günstiger sein. Bei größeren Vermögen, insbesondere mit Immobilien, Unternehmen oder steuerlichem Optimierungsbedarf ist eine anwaltliche Beratung oft die bessere Wahl.
Mein Fazit als Anwältin für Testament in Augsburg:
Als Anwältin für Testament und Erbfolge erlebe ich täglich, wie groß die Unsicherheit rund um das Thema Testament ist. Dabei ist ein Testament das wunderbare Instrument, um den eigenen letzten Willen verbindlich festzulegen und zu bestimmen, wer was erhalten, wer Erbe werden soll und wer nicht. Gleichzeitig lassen sich dadurch nicht nur steuerliche Belastungen, sondern auch unerwünschte gesetzliche Erbfolge vermeiden.
Gerne stehe ich Ihnen bei den Fragen rund um das Testament und Erbfolge unterstützend zur Seite.
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