Erbrecht: Erbfolge
Ihre erbrechtliche Vertretung in Augsburg – individuelle Beratung, Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall, Gestaltung von Nachlassregelung.
Ihre erbrechtliche Vertretung in Augsburg – individuelle Beratung, Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall, Gestaltung von Nachlassregelung.
In Deutschland wird kein Erbfall dem Zufall überlassen. Liegt kein Testament oder Erbvertrag – also keine sogenannte „letztwillige Verfügung“ – vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Danach erben zunächst der Ehegatte und die Abkömmlinge der verstorbenen Person, in der Regel also Kinder und Enkel. Fehlt der Ehepartner, geht der gesamte Nachlass an die Kinder bzw. deren Nachkommen.
Gibt es keine Abkömmlinge, treten andere Verwandte ein, etwa Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen. Wer mit dieser gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge einverstanden ist, benötigt grundsätzlich keine testamentarische Regelung.
Möchtet man abweichend von der gesetzlichen Erbfolge bestimmte Personen bevorzugen oder andere bewusst ausschließen, der sollte seine Erbfolge individuell gestalten.
Auch persönliche oder ideell bedeutsame Gegenstände – wie Schmuck, Immobilien oder Familienerbstücke – sollen häufig gezielt an bestimmte Personen weitergegeben werden. Die gesetzliche Erbfolge kann solche individuellen Wünsche jedoch nicht berücksichtigen.
Eine individuelle letztwillige Verfügung schafft Klarheit, vermeidet Streit und eröffnet steuerliche Gestaltungsspielräume. Als Ihre erbrechtliche Vertretung in Augsburg unterstütze ich Sie dabei, Ihre Vorstellungen rechtssicher umzusetzen. Ob Sie vorsorgen oder bereits im Erbfall betroffen sind – mit meiner erbrechtlichen Vertretung in Augsburg stehen Ihnen fundierte Beratung und zielgerichtete Vertretung zur Seite.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung als erbrechtliche Vertretung in Augsburg – für eine klare, faire und vorausschauende Regelung Ihrer Erbfolge.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin.