Erbrecht: Annahme/Ausschlagung der Erbschaft

Erbe ausschlagen / annehmen: wann und wie Sie eine Erbschaft ausschlagen / annehmen können, welche Fristen gelten und welche rechtlichen Folgen zu beachten sind.

Erbe ausschlagen – das müssen Sie wissen.

Der Verlust eines Angehörigen ist oft mit emotionaler Belastung verbunden – und gleichzeitig müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Eine davon: Soll das Erbe ausgeschlagen oder angenommen werden? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn jede Erbschaft ist anders. Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Erbschaft annimmt, übernimmt nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden. Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

Auch die rechtlichen Formalitäten wie Frist und Form der Ausschlagung sind dabei unbedingt zu beachten. Versäumt man diese Frist, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen – mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Daher ist es wichtig, frühzeitig Klarheit über den Nachlass zu gewinnen und die eigene Entscheidung wohlüberlegt zu treffen. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um Risiken zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu finden.

Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten, prüfen den Nachlass und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Ausschlagung oder Annahme. So treffen Sie fundierte Entscheidungen und vermeiden unnötige Risiken.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – wir unterstützen Sie kompetent und diskret in dieser sensiblen Angelegenheit.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema