Der Mann kauft ein neues Auto für die Familie. Hinter dem Steuer sitzt aber meist die Frau: um Einkäufe zu erledigen oder die Kinder zur Schule zu kutschieren. So weit so gut. Und meist auch völlig unproblematisch. Aber was ist im Fall einer Trennung? Wem gehört dann die „Familienkutsche“? Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss v. 15.5.2016 – 13 UF 158/16) gibt Aufschluss.
In dem vorliegenden Fall stritten zwei getrennt lebende Ehepartner um einen Pkw. Den hatte der Mann noch während der Beziehung gekauft – und zwar alleine. Der Wagen diente dann allerdings als Familienkutsche. Vor allem die Frau war damit unterwegs. Der Mann dagegen nutze seinen Dienstwagen.
Frau meldete Fahrzeug einfach um
Nach der Trennung fuhr die Frau das Fahrzeug weiter und meldete es schließlich sogar auf ihren Namen um. Doch der Mann schritt ein: Er forderte seine Frau auf, das Auto herauszugeben, und verlangte obendrein eine Nutzungsgebühr von 29 Euro pro Tag bis zur Herausgabe. Das Gericht gab ihm Recht.
Warum? Es sieht den Mann als Alleineigentümer an dem Fahrzeug. Einen Gegensatz zur häufig angewandten Rechtsprechung, wonach es sich beim Auto um Hausrat handele und nach § 1361 a BGB davon auszugehen ist, dass beide Ehegatten Miteigentümer seien, sieht das Gericht. In dem konkreten Fall sei die Sache nur einfach anders gelagert, so die Argumentation.
Mann ist laut Gericht Alleineigentümer
Bei dem Kauf handelte es sich nach Ansicht des Gerichts nicht nur um eine dingliche Erklärung wie sonst beim Erwerb von Haushaltsgegenständen üblich. Dabei vollzieht ein Partner in Abwesenheit des anderen einen Kauf, tatsächlich wird aber davon ausgegangen, dass beide das Eigentum erwerben. Nein, in diesem Fall hat der Mann laut Gericht das Fahrzeug unstreitig zum Alleineigentum erworben. Eine Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB greift damit nicht. Die Frau ist lediglich die Besitzerin des Fahrzeugs, nicht aber Eigentümerin. Nach der Aufforderung ihres Mannes, das Auto herauszugeben, war sie laut Gericht damit nicht mehr zur Nutzung berechtigt.
Kein Beweis für Schenkung erbracht
Da die Frau auch keinen Beweis für ihre Behauptung, das Auto sei ihr vom Mann geschenkt worden, vorlegen konnte, verpflichtete das Gericht sie, das Fahrzeug herauszugeben. Und sie muss den Mann für den Nutzungsausfall entschädigen – und zwar für den Zeitraum zwischen dessen erster Aufforderung bis zum Ende der mündlichen Verhandlung in Höhe von 29 Euro pro Tag. In Summe machte das am Ende 7.366 Euro aus.