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Die Täuschung über den Familienstand kann nicht nur zur Auflösung der Verlobung führen, sondern auch Schadenersatzansprüche begründen

Im Internet wird gerne geschummelt, ganz besonders in Online-Partnerbörsen. Doch Vorsicht: Wer beim Anbandeln Entscheidendes verschweigt, zum Beispiel eine bestehende Ehe, kann hinterher wegen Täuschung zur Kasse gebeten werden. Einem 92-Jährigen ist genau das nun passiert.

Der ältere Herr hatte über ein Dating-Portal im Internet eine 80-jährige Dame kennengelernt – und offenbar sofort verzaubert. Wenige Wochen später war das Paar bereits verlobt. Die Frau gab ihre Wohnung auf, verkaufte die Möbel und zog mit Sack und Pack bei dem Senioren ein.

Längst wieder verheiratet

Der Mann hatte ihr erzählt, verwitwet zu sein. Was der 92-Jährige verschwieg: Er war längst wieder verheiratet. Auch wenn er von der jüngeren lettischen Gattin inzwischen getrennt lebte, hatte die Ehe nach wie vor Bestand.

Seine Neueroberung ahnte davon jedoch nichts, als sie ihren Lebensmittelpunkt zu ihm verlegte. Erst über Umwege erfuhr sie von der bereits bestehenden Ehe. Ein Schock! Sie löste daraufhin die Verlobung auf, kehre in ihre Heimat zurück – und verklagte ihren Ex-Verlobten auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab ihr Recht (Beschluss v. 28.7.2016 – 13 UF 35/16).

Zutiefst verletzt von der Täuschung

Die 80-Jährige hatte eine Wiedergutmachung für die Kosten, die ihr durch den Umzug entstanden waren gefordert – und für die immaterielle Folgen dieser unheilvollen Beziehung. Sie sei gesundheitlich stark eingeschränkt gewesen, depressiv und in ihrem Wertesystem zutiefst verletzt, bestätigten Zeugen. Das Gericht sprach ihr den Schadenersatz zu – allerdings in geringerem Umfang als gefordert.

Das Gericht sah es erwiesen an, dass die Frau allein wegen der Verlobung und der Aussicht auf eine baldige Hochzeit zu dem Senior gezogen war. Insofern sei das Verschweigen der bereits bestehenden Ehe eine Täuschung gewesen. Daher muss der Mann u. a. für Reisekosten, die Entsorgung von Möbeln aus der alten Wohnung, Transportkosten und auch den Rücktransport des Hab und Gut aufkommen.

Kein Ehrverlust durch wilde Ehe

Zudem muss er wegen des immateriellen Schadens, der der Frau entstanden ist, eine Entschädigung von 1000 Euro zahlen. Auch wenn es heute nicht mehr zu einem Ansehens- oder Ehrverlust führt, wenn man ohne Trauschein mit einem Mann zusammenlebt, sei die Frau in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden, so das Gericht.