
Trennungsunterhalt bei neuer Partnerschaft? Wie ein Privatdetektiv Klarheit schaffen kann – rechtliche Infos von Fachanwältin.
Trennungen sind selten einfach – schon gar nicht, wenn es ums Geld geht. Besonders heikel wird es, wenn die getrenntlebende Ehefrau den Unterhalt fordert, obwohl sich längst ein neues Liebesglück anbahnt. Bedeutet es automatisch: Kein Trennungsunterhalt mehr?
Eine Frau fordert 30.000 Euro – doch ihr Ex zweifelt
Ein Mann aus Brandenburg stand genau vor dieser Frage. Seine Ex-Partnerin forderte Trennungsunterhalt und Rückzahlungen in Höhe von rund 30.000 Euro. Doch der Mann hatte einen Verdacht: Die Frau war offenbar schnell in eine neue Partnerschaft eingetaucht und lebte vermutlich längst mit ihrem neuen Partner zusammen. Das wäre juristisch relevant, denn wer in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ lebt, hat unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Trennungsunterhalt.
Der Weg zur Wahrheit führt über einen Privatdetektiv
Zunächst legte der Mann Fotos vor, doch die Frau stritt alles ab. Also engagierte er eine Detektei. Die Recherche der Privatdetektive bestätigte den Verdacht: Die Ex lebte tatsächlich dauerhaft mit ihrem neuen Partner zusammen. Das Amtsgericht Oranienburg entschied daraufhin, den Trennungsunterhalt zu kürzen.
Wer zahlt den Detektiv?
Doch mit der Entscheidung kam eine neue Frage auf: Muss der Mann auch noch die 25.000 Euro Detektivkosten selbst tragen? Die Antwort lautet: Nein – jedenfalls nicht automatisch.
Nach geltender Rechtsprechung dürfen solche Kosten als Prozesskosten anerkannt werden, wenn sie notwendig waren. Das bedeutet: Wenn der Verdacht begründet war, die Beweise für das Verfahren gebraucht wurden und die Detektei mit Augenmaß gehandelt hat. Wichtig ist dabei, dass die Privatsphäre der betroffenen Person möglichst wenig verletzt wird.
Was wir daraus lernen können
Wer sich in einem Unterhaltsstreit befindet und einen ernsthaften Verdacht auf eine neue Lebensgemeinschaft des oder der Ex hat, sollte nicht sofort zur Kamera greifen oder hinterher schnüffeln. Besser: sich rechtlich beraten lassen.
Unser Tipp: Bevor Sie überstürzt handeln, kontaktieren Sie unsere Anwälten per Mail: info@kanzlei-cofala.de oder Telefon: 0821 / 50859270. So bleiben Sie auf der sicheren Seite – juristisch und menschlich.
AG Oranienburg, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 03.06.2024 – 40 F 49/21
FamRZ 2024, 1931.